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möglich auf freiwilliger Basis. Die Nutzung der Angebote und Dienste ist, soweit möglich, stets ohne Angabe
personenbezogener Daten möglich.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für
Personalberatung &
Arbeitsvermittlung, im folgenden P & A genannt:
TEIL 1: für Kandidat(inn)en, Stellensuchende, Bewerber(innen)
TEIL 2: für Arbeitgeber / Unternehmen
Eine Änderung der AGB´s ist nur durch Überarbeitung dieser Seite möglich. Nach Informationsmitteilung zur Änderung
wird ein 14-tägiges Widerspruchsrecht eingeräumt. Wird dieses Recht nicht ausgeübt, werden die geänderten Bedingungen
nach Ablauf der Widerspruchsfrist Bestandteil des Vertrages.
TEIL 1:
1.1
Der Vertrag zwischen uns und dem Auftraggeber kommt zustande, wenn der Auftrag von uns ausgeführt wird.
1.2
Für die Arbeitsvermittlung ist der jeweils geschlossene Vermittlungsvertrag mit den nachfolgenden oder individuell
vereinbarten Honoraren gültig. Grundsätzlich gilt folgendes: Auftraggeber, die über einen Vermittlungsgutschein
(kurz: VGS, ausgestellt durch Bundesagentur für Arbeit oder Jobcenter, Optionskommunen) verfügen, wird das
Vermittlungshonorar bis zur Auszahlung durch die zuständige Stelle gestundet. Liegt kein oder kein gültiger VGS vor,
wird die Vergütung unmittelbar nach Arbeitsvertragsabschluss fällig. Grundsätzlich entstehen dem Auftraggeber im gesamten
Vermittlungsprozess mit VGS keinerlei Kosten und Gebühren.
1.3
Der/ die Stellensuchende (-wechsler) verpflichtet sich, die für Dienstleistung benötigten Unterlagen und Informationen zur Verfügung zu stellen.
1.4
Der Vermittlungsvertrag ist beendet und erfüllt, wenn ein Arbeitsverhältnis zwischen einem/r Arbeitgeber/in und
dem/r Auftraggeber/in zustande gekommen ist. Bei Vermittlungsvertragskündigung ist keine Storno-Gebühr seitens des/r
Auftraggebers/in zu zahlen. Hiervon unberührt bleibt die Pflicht des/ Auftraggebers/in nach erfolgter Arbeitsaufnahme
nach VGS-Basis 6 Monate nach Arbeitsaufnahme eine schriftliche Bestätigung zu erbringen, aus der der Fortbestand des
Arbeitsverhältnisses oder der Bestand eines anderen Arbeitsverhältnisses hervorgeht.
1.5
P & A übernimmt keinerlei Haftung für Schäden,
die dem/r Auftraggeber/in während der Vermittlungsphase entstehen. Alle Informationen sind grundsätzlich unverbindlich.
Der/die Auftraggeber/in entscheidet allein über Eignung und Schließung des Arbeitsverhältnisses.
TEIL 2:
2.1
Der Vertrag zwischen uns und dem Auftraggeber kommt zustande, wenn wir den Auftrag schriftlich oder per Mail
bestätigen oder der Auftrag von uns ausgeführt wird. Die Kosten für Arbeitgeber / Unternehmen ergeben sich aus den vertraglich individuell ausgehandelten Sätzen.
2.2
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen
abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, außer, es wurde ausdrücklich schriftlich
zugestimmt.
2.3
P & A übernimmt alle notwendigen Maßnahmen zur Kandidat(inn)ensuche für den/die Auftraggeber/in.
Die Entscheidung zu Umfang und Durchführung der Maßnahmen liegen im pflichtgemäßen Ermessen von P & A.
Die Leistungen können u.a. folgende Bereiche umfassen:
I. Aufnahme Anforderungsprofil/ Personalsuchauftrag
II. optional Stellenanzeige (Text, Layout, Veröffentlichung)
III. optional Beratung
IV. vollumfängliche Bewerber(innen)administration
V. Recherche und Auswahl nach Vorgabe / Matching
VI. Eignungsfeststellung
VII. Terminkoordination
VIII. Vorstellung persönlich und fachlich geeigneter Kandidat(inn)en
IX. Unterstützung beim Vorstellungsgespräch und bei der Entscheidungsfindung
X. Integrationsbetreuung
Der/die Auftraggeber/in entscheidet. Kandidat(inn)enreisekosten trägt das Unternehmen, die AfA´s/ Jobcenter oder der/die Bewerber/in.
Das Unternehmen verpflichtet sich, alle Daten und Informationen der Kandidat(inn)en ausschließlich zum Zwecke der Vermittlung zu
nutzen und absolut vertraulich zu behandeln. Eine Gewähr für eine erfolgreiche Suche wird nicht übernommen.
2.4
Pflichten des/r Auftraggeber/in:
Das Unternehmen bestimmt den Zeitpunkt der Entscheidung selbst. Ist die Entscheidung gefallen, ist das Ergebnis innerhalb drei
Werktage im Interesse aller Beteiligten P & A über das
Zustande- bzw. Nichtzustandekommen eines Arbeitsvertrages mitzuteilen. Das Unternehmen verpflichtet sich ferner, P & A
ebenfalls im Zeitraum von drei Werktagen die Stornierung des Auftrages bzw. Wegfall des Vermittlungsbedarfes mitzuteilen.
Grundsätzlich sind Vermittlungen auf VGS-Basis für ein Unternehmen kostenfrei. Parallel können Honorare ohne VGS vereinbart werden.
Grundsätzliche Honorarleistungen sind nachfolgend gefasst:
Kommt innerhalb von 12 Monaten nach Bewerber(innen) Vorstellung zwischen dem Unternehmen, bzw. einer wirtschaftlich verbundenen Firma,
ein Arbeitsverhältnis zustande, so gilt dies als Vermittlung. Im Allgemeinen wird ein Honorardienstleistungsvertrag für Unternehmen
nach Aufwand und Jahresgehalt des/r Kandidaten/in ausgehandelt.
Es wird ein Vertrag zwischen dem beauftragenden Unternehmen und P & A geschlossen.
Die Stornopauschale beträgt 500,- € zzgl. Mwst.
2.5
Zahlungsbedingungen:
Die Rechnungen von P & A sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zu begleichen.
2.6
Salvatorische Klausel:
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB´s ganz oder teilweise nichtig sein, so wird die Wirksamkeit im Ganzen nicht berührt.
Gilt eine neue wirksame Bestimmung als vereinbart, dann nach dem Kriterium der von den Parteien wirtschaftlich Gewollten.
2.7
Schufa-Klausel:
Das Unternehmen ist mit der Einholung von Auskünften über die Schufa oder eine entsprechende Wirtschaftsauskunftei einverstanden.
Die jeweilige Datenübermittlung und Speicherung erfolgt nur, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von P & A
erforderlich ist und dadurch schutzwürdige Belange des Unternehmens nicht beeinträchtigt werden.