Impressum

P & A
Geschäftsinhaberin : Siglinde Gahl-Ochs

Waldstr. 10
63826 Geiselbach

Telefon : (0 60 24) 6 38 38 60
Fax : (0 60 24) 6 38 38 60

Email : kontakt@pa-vermittlung.de


Umsatzsteuer-IdNr. :
DE252923474



Links / Haftungshinweise / Datenschutz :
Von dieser Web-Site wurden Links zu Seiten im Internet gelegt, deren Inhalt und Aktualisierung nicht dem Einflussbereich der Fa. P & A unterliegen.

Trotz sorgfältiger, inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links.

Sofern innerhalb des Internetangebotes die Möglichkeit der Eingabe von persönlichen Daten besteht, erfolgt diese freiwillig. Die Fa. P & A erklärt ausdrücklich, dass sie diese Daten nicht an Dritte weitergibt.


Allgemeine GeschäftsBedingungen ( Aktueller Stand) :



1. Grundsätzliches
Personalberatung & Arbeitsvermittlung verpflichtet sich, jeden Auftrag zur Arbeitsvermittlung gewissenhaft und sorgfältig zu erfüllen.

2. Ablehnung von Aufträgen zur Arbeitsvermittlung
P & A behält sich vor, Aufträge zur Arbeitsvermittlung abzulehnen, wenn diese gegen geltende Gesetze oder behördliche Vorgaben verstoßen oder von uns für nicht durchführbar gehalten werden.


3. Honorar und Zusatzleistungen
Ohne Vermittlungsgutschein (VGS) werden verschiedene Vermittlungsvarianten angeboten.

Mit dem Abschluss eines Arbeitsvertrages zwischen dem/r Auftraggeber(in) und einem/r bzw. mehreren vermittelten Bewerber(inne)n ist die Vermittlungstätigkeit von P & A erfolgreich abgeschlossen. Damit entsteht auch der Honoraranspruch. Ist eine kostenlose Festvermittlung im Vermittlungsauftrag vereinbart, entfällt der Honoraranspruch.
Handelt es sich um Vermittlungsgutscheinvermittlungen, entfällt der Honoraranspruch ebenfalls und die Begleitung währt (auf Wunsch) bis zur Probezeit und auch darüber hinaus.

Personalberatungen mit Mandantencharakter werden gesondert geregelt.

Der Auftraggeber und die arbeitsuchende Person verpflichten sich, unabhängig voneinander, P & A unverzüglich mitzuteilen, wenn sie einen Arbeitsvertrag geschlossen haben.

4. Entgelte und Verzug von Zahlungen
Sobald mit dem Kunden im einstellenden Unternehmen ein Arbeitsvertrag geschlossen wurde, stellt P & A eine Rechnung zu.

Bei Vermittlungsgutscheinen werden die Abrechnungen den Agenturen für Arbeit in Rechnung gestellt. Die arbeitsuchende Person verpflichtet sich, das Original nach Abschluss des Arbeitsvertrages, per Einwurfeinschreiben postalisch an P & A zu senden.
Sollte eine Vermittlung erfolgreich mit einem Arbeitsvertrag abgeschlossen worden sein und, aus welchem Grund auch immer, kein Vermittlungsgutschein vorliegen, so verpflichtet sich die arbeitsuchende Person P & A bei der Sachklärung gegenüber der Bundesarbeitsagentur Unterstützung zu leisten.


5. Verpflichtung der arbeitsuchenden Person
Die arbeitsuchende Person verpflichtet sich nur wahrheitsgemäße Angaben zu machen, sowie sich im Allgemeinen an die Geschäftsbedingungen zu halten.

6. Rückgabe von Bewerbungsunterlagen
Hat der Auftraggeber mit einem bzw. mehreren von P & A vermittelten Bewerbern einen Arbeitsvertrag geschlossen, gibt er sämtliche Unterlagen von Bewerbern, mit denen kein Arbeitsvertrag geschlossen wurde, an P & A zurück. Bewerbungsunterlagen an die Interessent(inn)en werden nicht zu unseren Lasten versandt

7. Haftung
Macht die arbeitsuchende Person in ihrem von P & A veröffentlichten Bewerberprofil oder bei Einstellungsgesprächen unwahre oder falsche Angaben, so ist P & A dafür nicht haftbar zu machen.

8. Datenschutz
P & A verpflicht sich, keinerlei Angaben von Auftraggebern und Arbeitsuchenden an Dritte weiterzugeben.

9. Unwirksamkeit
Weitergehende Vereinbarungen, die nicht mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von P & A übereinstimmen, sind nur wirksam, wenn sie schriftlich abgeschlossen wurden.

10. Gerichtsstand
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Alzenau / Ufr.